Änderungen im Umgang mit der KKH bei Folgeversorgungen
Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) lehnt generell Versorgungen nach 6 Jahren ab. Jede reguläre Folgeversorgung wird einer genauen Prüfung unterzogen und kann unter Umständen abgelehnt werden bzw. die Kosten werden nicht erstattet.
Neueinstellungen/Korrekturen nach 6 Jahren müssen mit 95€/Std. der Kasse in Rechnung gestellt werden (Wenn möglich immer 2 Std. abrechnen). Reparaturen und/oder neue Otoplastiken müssen per Kostenvoranschlag von der Krankenkasse genehmigt werden.
Gründe für eine Folgeversorgung:
-Hörgeräte gehen verloren
-kann nicht mehr repariert werden/Reparatur unwirtschaftlich
-mit vorhandenen Hörgeräten ist das Verstehen im Störgeräusch nachweislich schlechter als mit einem aktuellen
-Aussage KKH:“…wesentliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben…“
