Vorgehensweise bei Neueinstellungen wenn Hörgeräte älter als 6 Jahre sind
- Kunde bei Terminvergabe darauf hinweisen das seine Hörgeräte älter als 6 Jahre sind und wir die erste Einstellung nach 6 Jahren kostenlos als Service anbieten (normalerweise kostenpflichtig) und dann immer alle 2 Jahre
- Im Termin vermerken, dass Kunde aufgeklärt wurde und wie er bezahlen möchte
- Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Kunde ist „privat versichert“: Kosten 95€/Sitzung (Kunde kann es im normal Fall bei seiner Kasse einreichen)
- Kunde ist „gesetzlich versichert“ und NICHT bei einer der VdeK-Kassen (Barmer, TKK, DAK, KKH, HKK, HEK), dann MUSS zu aller erst die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt werden. Bedeutet: Termin erst, wenn die Kostenübernahme geklärt (Wir melden uns dann beim Kunden)
- Sollte es dem Kunde egal sein wer bezahlt, Termin ausmachen und versuchen über Kasse die Kosten abzurechen.
- Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, kann es sein, dass diese eine Sperre für eine Neuversorgung von ½ Jahr verhängt.
- Eine weitere Korrektur ist innerhalb eines Monats kostenfrei möglich!
- Sind die Hörgeräte unterschiedlich alt, so gilt das Verkaufsdatum des jüngeren Hörgerät.
