Vorgehensweise bei Neueinstellungen wenn Hörgeräte älter als 6 Jahre sind

  • Kunde bei Terminvergabe darauf hinweisen das seine Hörgeräte älter als 6 Jahre sind und wir die erste Einstellung nach 6 Jahren kostenlos als Service anbieten (normalerweise kostenpflichtig) und dann immer alle 2 Jahre
  • Im Termin vermerken, dass Kunde aufgeklärt wurde und wie er bezahlen möchte
  • Folgende Möglichkeiten gibt es:
    1. Kunde ist „privat versichert“: Kosten 95€/Sitzung (Kunde kann es im normal Fall bei seiner Kasse einreichen)
    2. Kunde ist „gesetzlich versichert“ und NICHT bei einer der VdeK-Kassen (Barmer, TKK, DAK, KKH, HKK, HEK), dann MUSS zu aller erst die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt werden. Bedeutet: Termin erst, wenn die Kostenübernahme geklärt (Wir melden uns dann beim Kunden)
    3. Sollte es dem Kunde egal sein wer bezahlt, Termin ausmachen und versuchen über Kasse die Kosten abzurechen.
    4. Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, kann es sein, dass diese eine Sperre für eine Neuversorgung von ½ Jahr verhängt.
  • Eine weitere Korrektur ist innerhalb eines Monats kostenfrei möglich!
  • Sind die Hörgeräte unterschiedlich alt, so gilt das Verkaufsdatum des jüngeren Hörgerät.