Wer muss nach Ablauf der 6 Service-Jahre zur Kasse gebeten werden?
Bisher wurde der Kunde mit Geräten, welche älter als 6 Jahre sind, privat zur Kasse gebeten.
Nun ist ein Kunde von mir deswegen zur Kasse gegangen. Diese hatte gesagt, dass der Akustiker ein Kostenvoranschlag einsenden muss. Erst, wenn die Kasse den KV ablehnt darf der Kunde zur Kasse gebeten werden.
Auch Herr Hombach von der BIHA hat dies auf Nachfrage für ALLE! Kassen bestätigt.
Eine Entscheidung, wie wir nun weiter machen, wird von Thomas noch überlegt.
Bis dahin gilt:
Dem Kunden darf die Anpassung/Neueinstellung nach 6 Jahren nicht in Rechnung gestellt werden, da es nicht rechtens ist.
3 Comments
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alles klar, danke für die Info!
Der Kunde wird aber informiert, dass eventuell noch eine Rechnung kommt, oder? Sollte möglichst zügig geklärt werden.
Ist das jetzt entschieden und kann DG die Vorgehensweise aktualisieren?